AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DOCK5 GmbH zur Nutzung der Wakeboard- und Wasserskianlagen, sowie des Geländes am Dürener Badesee, Am Badesee 5, 52349 Düren.  

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse im Rahmen der Nutzung der DOCK5 Wakeboard- und Wasserskianlagen zwischen der DOCK5 GmbH (nachfolgend Betreiber genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt). Abweichenden Vorschriften des Kunden wird durch den Betreiber ausdrücklich widersprochen. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Betreibers. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten AGB bearbeitet. Die AGB gelten bei Gruppenveranstaltungen für jeden einzelnen Kunden.

§ 2 Anmeldung und Vertragsabschluss

  1. Mit seiner schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrags an. Diese Anmeldung gilt bei Gruppenbuchungen für die jedes einzelne Mitglied der Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers an. Die Buchung wird verbindlich sobald die bestellte Leistung vom Betreiber schriftlich, per Fax, per Email oder mündlich bestätigt wird (Buchungs-/Reservierungsbestätigung). Bei Gruppenbuchungen kommt der Vertrag mit jedem einzelnen benannten Mitglied der Gruppe zustande.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugegangene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den von Ihm gemachten Angaben während der Bestellung zu überprüfen. Abweichungen muss der Kunde unverzüglich dem Betreiber mitteilen. Sollte der Kunde 7 Tage nach Bestellung oder 3 Tage vor dem Termin zur Durchführung des Kurses/Erlebnisses keine Bestätigung erhalten haben, so ist er verpflichtet sich umgehend mit dem Betreiber in Verbindung zu setzen.

§ 3 Benutzung der DOCK5 Seilbahnen, sonstigen Anlagen und Haftung des Kunden

  1. Die Sicherheitsbestimmungen des Betreibers sind für alle Kunden verbindlich (siehe auch Hinweistafeln). Die Benutzung der Seilbahnen inklusive aller Features (Kicker, Slider, Obstacles etc.) sowie die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung des Kunden. Dies gilt entsprechend für die Benutzung aller Anlagen.
  2. Veranstaltungen im Outdoor-Bereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Mit dem Kauf eines Tickets oder verbindlichen Buchung erklärt der Kunde bzw. der Kunde als Organisator, dass er sich der mit dem Wassersport und anderer Aktivitäten verbundenen Risiken und Gefahren bewusst ist. Eine explizite Unterrichtung und Aufklärung durch den Betreiber ist hierfür nicht erforderlich.
  3. Jeder Kunde versichert, dass er gesund ist, das Schwimmen beherrscht und über die notwendigen körperlichen Vorrausetzungen verfügt. Insbesondere versichert der Kunde, dass er frei von Herz- und Kreislaufbeschwerden, schwerwiegenden orthopädischen Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Betätigung nicht zulassenden oder die Schwimmfähigkeit beeinflussenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist.
  4. Von jedem Kunden wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die primär an der Kasse sowie die zusätzlich an den Liften ausgehängten Sicherheitsbestimmungen und Regeln zu beachten und sich an die Vorgaben des Betreiberpersonals zu halten. Bei Verstößen erfolgt ein Einzug der Fahrkarten/Fahrmöglichkeit oder im Extremfall ein Verweis von der Anlage. Die Karten/Buchungen verlieren damit ihre Gültigkeit. Diesbezügliche Forderungen an den Betreiber können nicht gestellt werden.
  5. Das empfohlene Mindestalter für die Benutzung liegt bei 10 Jahren. Bei allen minderjährigen Kunden bedarf die Benutzung der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Der gesetzliche Vertreter versichert, dass der minderjährige Kunde über die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen verfügt. Der gesetzliche Vertreter haftet für ein Verschulden des Minderjährigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten des minderjährigen Kunden entstehen.
  6. Tritt ein Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung auf, hat er jeden Kunden seiner Gruppe explizit auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers hinzuweisen. Insbesondere versichert der Kunde als Vertreter der Mitglieder der Gruppe für diese, dass die jeweiligen Mitglieder der Gruppe die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen erfüllen.
  7. Die Features dürfen wegen hoher Verletzungsgefahr nur mit Schwimm- bzw. Prallschutzweste und Helm befahren werden.
  8. Bei vorübergehendem oder dauerhaftem Stillstand der Liftanlagen hat sich der Fahrer ohne Aufforderung unverzüglich vom Seil zu entfernen.
  9. Das Befahren der Features und Rampen ist ausschließlich gestattet, sofern der Kunde sog. „Grind Wakeboards“, bzw. sein eigenes Equipment nutzt. Die Nutzung mit anderweitigen Wakeboards sowie Wasserski und Kneeboards ist strengstens untersagt und führt zum Entzug des Tickets.
  10. Beschädigungen an der Anlage und dem Verleihmaterial werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt, es sei denn, dem Kunden gelingt der Nachweis, dass er diese nicht zu vertreten hat. Beanstandungen und Mängel sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Haftung des Betreibers

  1. Die Haftung des Betreibers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Die Schadenersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit und der Anwendbarkeit von Reisevertragsrecht ist auf den dreifachen Erlebnispreis und auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt, bei der Verletzung von Nebenpflichten ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
  3. Alle Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.
  4. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.
  5. Soweit die Haftung des Betreibers ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Betreiber.
  6. Für Wertsachen und Ausrüstungsgegenstände, wie Material der Kunden, die beim Betreiber hinterlegt, aufbewahrt oder eingelagert werden, wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Durch Hinterlegung, Aufbewahrung oder Einlagerung kommt ein Rechtsverhältnis nicht zustande. Die Haftung wird ebenfalls für Gegenstände des Kunden, die dieser auf das Gelände des Betreibers verbringt, ausgeschlossen.

§ 5 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise

  1. Der Umfang der Leistung ergibt sich sowohl aus der im Kassenbereich deutlich sichtbar ausgelegten oder unter www.dock5.eu einsehbaren Leistungsbeschreibung bzw. der aktuellen Preisliste des Betreibers sowie aus dem Inhalt der Buchungs-/Reservierungsbestätigung.
  2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Betreiber verbindlich. Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zu einer Preisminderung, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Betreiber oder dessen Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, insoweit der Betreiber nicht zwingend nach dem Gesetz haftet oder etwas anderes vereinbart ist.
  3. Jede Rückerstattung oder Stornierung der erfolgten Buchung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch im Falle einer dauerhaften oder vorübergehenden Beeinträchtigung der sportlichen Betätigungsfähigkeit des Kunden durch Krankheit oder Verletzung. Die Benennung von Ersatzkunden ist grundsätzlich möglich, sofern auch der Ersatzkunde die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
  4. Ist der Betreiber zur Leistungserbringung außerstande, insbesondere wenn eine sichere Durchführung der vereinbarten Leistung nicht mehr gewährleistet ist (Witterungsverhältnisse, unvorhersehbare Defekte etc.)., so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige Leistungen an einem anderen von ihm bestimmten und mit dem Kunden abgesprochenen Termin zu ersetzen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Betreiber hierbei einen zeitnahen Termin zu benennen, der nicht später als drei Wochen nach dem ausgefallen Termin fallen darf.
  5. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet. Der Betreiber ist berechtigt den Veranstaltungsort, das Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende des Kurses/ Erlebnisses) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben und zur Durchführung zwingend relevant sind. Der Kunde wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.
  6. Alle Preise verstehen sich als Endpreise in EURO.

§ 6 Geschwindigkeit im öffentlichen Betrieb

Der Betreiber legt die Geschwindigkeit der Wasserskiseilbahn im öffentlichen Betrieb in eigenem Ermessen und unter Wahrung der Betriebssicherheit fest. Ansprüche der Kunden auf eine andere als die vom Betreiber festgelegte Betriebsgeschwindigkeit bestehen nicht.

§ 7 Buchungen & Tickets

Bahnmieten und alle anderen Buchungsarten gelten vom fest gebuchten Zeitpunkt an. Für den Verlust der Buchung/Tickets erfolgt kein Ersatz. Alle Buchungen/Tickets gelten während der regulären Öffnungszeiten nur für den Buchungstag und den Buchungszeitraum der Reservierung. Änderungen oder Ermäßigungen wegen Minder- oder Überbelegung oder aus Witterungsgründen sind bei allen Leistungsarten ausgeschlossen. Die Tickets berechtigen nur zur Benutzung der für den öffentlichen Betrieb freigegebenen Anlage. Beim Erwerb von ermäßigten Jugendkarten ist ein Personalausweis bei Bezahlung vorzulegen. Außerdem ist der Betreiber berechtigt, Karten oder Leistungen für ungültig zu erklären, wenn das Personal des Betreibers den Eindruck hat, dass der Kunde oder Kunde des Kunden unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln bzw. Drogen steht.

§ 8 Verleihmaterial

Die Verleihausrüstung ist sorgfältig zu behandeln. Anzüge, Wasserski, oder Wakeboards sind gegen eine Gebühr erhältlich (s.Preisliste). Bei Beschädigungen oder Verlust sind die Kosten der Reparatur bzw. des Ersatzes vom Kunden zu zahlen. Die Ausgabe von Verleihmaterial erfolgt nur gegen Hinterlegung des Personalausweises oder von anderen geeigneten Pfandgegenständen im Einvernehmen mit dem Personal.

§ 9 Liftreservierungen und Betreibervorbehalte

Der volle Mietpreis ist auch dann fällig, wenn die Mietzeit nicht in Anspruch genommen wurde (s.Preisliste).

§ 10 Ticketkauf und Zahlung

  1. Die Tickets für die Nutzung der DOCK5 Wakeboard- und Wasserskianlage können direkt am Dürener Badesee an der DOCK5 – Kasse erworben werden. Sie gelten dann ausschließlich am gleichen Tag.
  2. Die Online-Abwicklung des Verkaufs von Tickets für die vom Betreiber im Internet angebotenen Wakeboard- und Wasserskianlage erfolgt über ein Buchungsystem: www.DOCK5.eu
  3. Der Weiterverkauf oder die Übertragung von Tickets ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betreibers zulässig. Der Missbrauch führt zur Anzeige.
  4. Beim Erhalt der Rechnung der von DOCK5 angebotenen Tickets in das Nicht-EU Ausland fallen keine Zölle, Steuern oder Gebühren an.
  5. Da die Tickets aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen angeboten werden, liegt gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein sog. Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312 b BGB vor. Dies bedeutet, dass das für sog. Fernabsatzverträge gesetzlich vorgesehene zweiwöchige Widerrufs- und Rückgaberecht des Kunden durch eine gesetzliche Ausnahme ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die DOCK5 GmbH bindend und verpflichtet zur Abnahme und unverzüglichen Bezahlung der bestellten Karten.
  6. Ein Umtausch von Tickets ist ausgeschlossen.
  7. Der Betreiber führt den Einzug von Kreditkartenzahlungen und Lastschriftaufträgen der Endkunden im Namen von Paypal aus. Die Kreditkartenbelastung erfolgt im Augenblick des Ticketkaufs. Beim Lastschriftverfahren erfolgt der Bankeinzug im Augenblick der von dem Kunden bestellten Tickets.
  8. Der Online-Ticketkäufer gerät durch seitens seiner Bank nicht ausgeführte Lastschriften oder nicht ausgeführte bzw. rückbelastete Kreditkartenzahlungen in Verzug. In diesem Falle erhebt der Betreiber ab dem zweiten Mahnschreiben eine Mahngebühr von € 5,00. Mahnschreiben können insoweit auch per Email erfolgen. Die Rücklastschriftgebühren für nicht durchgeführte Lastschriften entstehen unmittelbar für den Betreiber und werden in der tatsächlich entstandenen Höhe gegenüber dem betreffenden Kunden durchgesetzt.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Betreibers und alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Düren, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12 Nebenabreden, salvatorische Klausel und Datenschutz

  1. Dieser Vertrag gibt die getroffenen Vereinbarungen vollständig wieder. Mündliche oder sonstige Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses selbst. Der Vorrang individueller Vertragsabreden bleibt unberührt.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so dass hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung entspricht. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von Vorneherein bedacht. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf eine in diesem Vertrag normierten Maß der Leistung oder der Zeit beruht; es tritt in solchen Fällen an dem Gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit anstelle des Vereinbarten.
  4. Die dem Betreiber zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechen dem BDSG geschützt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin vom Betreiber zur Kundenbetreuung verwendet werden. Den Kunden werden Film- und Fotomaterial, sowie Veranstaltungsunterlagen lediglich zur privaten Nutzung überlassen. Eine gewerbliche Nutzung oder Vervielfältigung ist untersagt und kann lediglich mit schriftlicher Zustimmung des Betreibers erfolgen.

Stand: Düren, August 2018